Seit letztem
Freitag (22.05.2020) gibt es eine neue Corona-Verordnung der Sportstätten, die
besagt, dass ab 2. Juni auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich
ist. Hier die wichtigsten
Auflagen in Kurzfassung: - Ein Mindestabstand
von mindestens 1,5 Metern zwischen
sämtlichen Personen mus eingehalten werden. - Ein Training, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich ist, ist untersagt. NEUE Auflagen
sind: - hochintensive
Ausdauerbelastungen sind in
geschlossenen Räumen untersagt. - Trainingseinheiten mit Raumwegen dürfen
maximal mit 10
Personen erfolgen. Pro Person müssen
mindestens 40 qm zur Verfügung stehen. - Trainingseinheiten mit Beibehaltung des individuellen Standorts (Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen
Matten) müssen
pro Person mindestens 10 qm zur Verfügung stehen. Ferner ist der
Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und für das Training im Vereinssport
wieder erlaubt. Hier gibt es noch zusätzliche Auflagen, ebenso in Kurzfassung: - Ein Mindestabstand
von mindestens 1,5 Metern zwischen
sämtlichen Personen mus eingehalten werden. - Eine mit Leinen abgetrennte Bahn kann von maximal 3 Personen gleichzeitig genutzt werden. Es darf hierbei kein Aufschwimmen oder Überholen stattfinden.
- - -Die bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sowie die Dokumentationspflicht der Teilnehmer bleiben erhalten. Aufgrund der oben erwähnten Verordnung streben wir einen gemeinsamen Start unseres Sportbetriebs am 15. Juni 2020 an. Aktuelle Informationen finden Sie weiterhin hier auf unserer Homepage.
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